Aufbewahrung von Personalgesprächsprotokollen

Das Beschäftigten- oder Personalgespräch wird als ein wichtiges Instrument zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesehen. Zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten soll regelmäßig (üblicherweise jährlich) ein Gespräch stattfinden, in dem z.B. Zielvereinbarungen getroffen werden können, Themen wie Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten angesprochen werden und Zeit für persönliche Rückmeldungen oder sonstige offene Fragen sein sollte.
Um eine gewisse Entwicklung zwischen den stattfindenden Gesprächen zu dokumentieren, werden in der Regel Protokolle von diesen Gesprächen erstellt.

Aber wohin damit bis zum nächsten Gesprächstermin? In die Personalakte?
Unsere Webseite beschäftigt sich mit den datenschutzrechtlichen Fragen, wo und wie die Protokolle derartiger Gespräche aufbewahrt werden müssen und wie lange diese Unterlagen aufgehoben werden dürfen.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“