Die Aufbewahrungsfrist ist abgelaufen und die Unterlagen können endlich weg – seien es die dicken verstaubten Ordner, die den kostbaren Regalplatz blockieren oder digitale Unterlagen, die Speicherplatz kosten. Informationen zur datenschutzgerechten Löschung der Daten finden Sie auf unserer Webseite Vernichten von Informationsträgern.
ABER: Vor dem befreienden Gang zur Vernichtung der Unterlagen hat der Gesetzgeber öffentlichen Stellen noch eine Pflicht gesetzt: Die Anbietung der Unterlagen an das zuständige Archiv.
Auf unserer Seite finden Sie Erläuterungen zu dieser archivrechtlichen Anbietungspflicht.