Regelung von Aussonderung und Anbietung von Unterlagen in den Landesarchivgesetzen

Ausgesonderte Unterlagen müssen vor der Vernichtung dem zuständigen Archiv angeboten werden. Aber welches Archiv ist zuständig, was muss ich anbieten und wann?

Die folgende Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Regelungen in den Landesarchivgesetzen am Beispiel der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Je nach Bundesland und Hochschule kann es abweichende Vorschriften geben.

Mehr zur Anbietungspflicht und zu den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erfahren Sie auf der Überblicksseite Aussonderung von Unterlagen .

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

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