„Datenschutz“ und andere Einwendungen gegen die archivrechtliche Anbietungspflicht

Ausgesonderte Unterlagen müssen vor der Vernichtung dem zuständigen Archiv angeboten werden. Nicht selten wird aber die gesetzlich vorgeschriebene Anbietung verweigert mit Begründungen wie:

  • Der Datenschutz verbietet, dass ich die Unterlagen an das Archiv herausgebe.
  • Im xy-Gesetz steht doch eindeutig, dass ich die Unterlagen vernichten muss.
  • Unsere Unterlagen sind vertrauliche oder streng geheime Verschlusssachen.
  • Wir haben unser eigenes „Archiv“ im Keller.
  • Das olle Zeug interessiert doch niemanden.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“