Ausgesonderte Unterlagen müssen vor der Vernichtung dem zuständigen Archiv angeboten werden. Nicht selten wird aber die gesetzlich vorgeschriebene Anbietung verweigert mit Begründungen wie:
- Der Datenschutz verbietet, dass ich die Unterlagen an das Archiv herausgebe.
- Im xy-Gesetz steht doch eindeutig, dass ich die Unterlagen vernichten muss.
- Unsere Unterlagen sind vertrauliche oder streng geheime Verschlusssachen.
- Wir haben unser eigenes „Archiv“ im Keller.
- Das olle Zeug interessiert doch niemanden.