Die Unterlagen über ein durchzuführendes oder bereits durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) enthalten sensible Daten. Wohin also damit?
In Betracht kommt hier entweder die Aufbewahrung in der Personalakte oder in einer gesonderten Akte, der sogenannten bEM-Akte.
Aufbewahrungsort der bEM-Daten
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