Aufbewahrungsort der bEM-Daten

Die Unterlagen über ein durchzuführendes oder bereits durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) enthalten sensible Daten. Wohin also damit?
In Betracht kommt hier entweder die Aufbewahrung in der Personalakte oder in einer gesonderten Akte, der sogenannten bEM-Akte.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“