Anwesenheitslisten in Vorlesungen oder anderen Studienveranstaltungen sind Gang und Gäbe. Listen, in die sich die Anwesenden eintragen sollen – mit ihrem Namen und/oder ihrer Matrikelnummer – machen die Runde.
Sinnvoll, sagen die einen.
Unzulässig, sagen die anderen.
Und was sagen die Datenschützer?