Die Amtshilfe und der Datenschutz

„Wir bitten Sie im Wege der Amtshilfe, uns folgende Daten zu übermitteln…:“ So oder so ähnliche Schreiben haben die meisten Studiensekretariate der Hochschulen schon einmal auf dem Tisch gehabt.
Aber was tun damit? Muss die Hochschule dieser Pflicht zur Amtshilfe auf jeden Fall nachkommen, auch wenn sie damit personenbezogene Daten übermittelt?
Diese Frage versuchen wir im folgenden Beitrag zu beantworten.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

Er setzt eine Zugriffsberechtigung für die Ebene ‚Verwaltung‘ voraus.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“