„Wir bitten Sie im Wege der Amtshilfe, uns folgende Daten zu übermitteln…:“ So oder so ähnliche Schreiben haben die meisten Studiensekretariate der Hochschulen schon einmal auf dem Tisch gehabt.
Aber was tun damit? Muss die Hochschule dieser Pflicht zur Amtshilfe auf jeden Fall nachkommen, auch wenn sie damit personenbezogene Daten übermittelt?
Diese Frage versuchen wir im folgenden Beitrag zu beantworten.
Die Amtshilfe und der Datenschutz
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