Pseudonymisierung von Matrikelnummern

Stand: 15.04.2011

Häufig ist es für statistische Zwecke erforderlich, Studierendendaten über einen längeren Zeitraum zu erfassen. Der Datenschutz gebietet, dass dabei die Daten soweit wie möglich pseudonymisiert werden. Besondere Probleme treten dabei beim Primärschlüssel der Datensätze, der Matrikelnummer, auf: Sie muss, als personenbezogenes Datum, durch ein Pseudonym ersetzt werden, aber es muss auch sichergestellt sein, dass eine Zuordnung von Matrikelnummer zu Pseudonym für den zukünftigen Datenimport möglich ist. Gleichzeitig müssen die Pseudonyme auch langfristig so eindeutig sein wie Matrikelnummern.
Dieses Dokument stellt eine Reihe von Verfahren vor, die eingesetzt werden können, um Matrikelnummern unter diesen Voraussetzungen zu pseudonymisieren.

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