Datenschutz-Folgenabschätzung bei einem Meldesystem nach Hinweisgeberschutzgesetz

Stand: 26.07.2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Behörden zum Aufbau von Stellen, die Meldungen über Missstände (v.a. Verstöße gegen Rechtsvorschriften) entgegennehmen.
Braucht es für das Meldesystem eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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