Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO für das Bewerbungsverfahren bei ZENDAS

Stand: 19.06.2018

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Zugriff: Die ganze Welt

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO ist die

Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Deutschland

Die Universität Stuttgart ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird durch den Rektor Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel gesetzlich vertreten.

E-Mail: rektor[at]uni-stuttgart.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Zugriff: Die ganze Welt

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Datenschutzbeauftragter der Universität Stuttgart
Breitscheidstraße 2
70174 Stuttgart
Telefon: +49 711 6858 3687
E-Mail: datenschutz@uni-stuttgart.de Interner Link

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Zugriff: Die ganze Welt

Entscheiden Sie sich für eine Bewerbung bei uns, verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Stuttgart ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigtenverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG, im Falle der Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Angaben über die Gesundheit) zusätzlich Artikel 9 Abs. 2 lit. b DS-GVO i.V.m. § 15 Abs. 2 LDSG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Zugriff: Die ganze Welt

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die Mitglieder der Auswahlkommission bei ZENDAS, die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der Universität Stuttgart, sowie die Personalvertretungen (Personalrat, Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. die Schwerbehindertenvertretung).

5. Speicherdauer

Zugriff: Die ganze Welt

Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden unverzüglich nach Abschluss des Einstellungsverfahrens zurückgesandt bzw. vernichtet/gelöscht. Weitere Dokumentationen des Auswahlverfahrens mit Ihren Daten werden vier Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet. Dies gilt jeweils, soweit nicht eine längere Speicherung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden ggf. Ihr Anschreiben und Ihr Lebenslauf in Ihre Personalakte aufgenommen.

6. Betroffenenrechte

Zugriff: Die ganze Welt

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS- GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, zu.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Zugriff: Die ganze Welt

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Universität Stuttgart ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

Copyright 2022 by ZENDAS ..