Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu spickmich.de
Stand: 21.01.2015
Nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof hat die Betroffene Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt.
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 16.08.2010 (1 BvR 1750/09) die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde vom Gericht nicht begründet. Somit wird eine - sicherlich interessante - Auseinandersetzung des BVerfG mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei derartigen Bewertungsportalen nicht erfolgen.