5. Verlust der Chipkarte

Stand: 09.02.2011

Das LDSG fordert in § 5 Abs. 2 Externer Link , dass der Inhaber eines mobilen Datenträgers (Chipkarte) bei Ausgabe über die von ihm bei Verlust zu treffenden Maßnahmen und über die Folgen eines Verlusts aufzuklären ist.

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