Inhouse-Seminar: Datenschutzgerechter Umgang mit Studierendendaten
Stand: 08.02.2013
Zielgruppe: | MitarbeiterInnen der Studierenden- und Prüfungsverwaltung |
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Dauer: | ganztägig |
Max. Teilnehmerzahl: | 25 - 30 |
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Studierenden- und Prüfungsverwaltung werden häufig mit Auskunftsanfragen oder der Problematik der Veröffentlichung von studentischen Daten im Internet konfrontiert.
Welche Auskünfte dürfen beispielsweise den Krankenkassen oder den Ausländerbehörden erteilt werden? Und wann ist eine Weitergabe innerhalb der Hochschule zulässig? In welcher Form dürfen Prüfungsergebnisse im Internet veröffentlicht werden?
Dieses Seminar gibt Ihnen einen praxisnahen und zielorientierten Überblick.
Inhalte
Zugriff:
Die ganze Welt
- Einführung
- Was ist Datenschutz?
- Überblick über die Rechtsgrundlagen unter Berücksichtigung der hochschulspezifischen Erlaubnisnormen
- Grundsätze des Datenschutzrechts
- Datenübermittlung - Umgang mit Anfragen
- Wie soll mit verschiedenen Formen der Anfragen umgegangen werden (Telefon, E-Mail, persönlich, schriftlich)?
- Kann man der Absender-Adresse von E-Mails trauen?
- Muss die Hochschule Auskunft über Studierende erteilen, wenn die anfragende Stelle sich auf „Amtshilfe“ beruft?
- Welche Auskünfte dürfen bzw. müssen den Krankenkassen erteilt werden?
- Ist es zulässig, auf Anfragen der Deutschen Rentenversicherung (ehem. BfA/LVA) zu antworten (z.B. Bestätigung der Studienzeiten)?
- Wie ist mit Anfragen der Ausländerbehörden umzugehen?
- Geht es mit rechten Dingen zu, wenn die Familienkasse als Ermittlungsbehörde Auskunft will?
- Haben BAföG-Stellen tatsächlich ein umfassendes Auskunftsrecht gegenüber der Hochschule nach § 47 Abs. 2 BAföG?
- Was sind "Screening"-Anfragen? Darf eine Hochschule daraufhin personenbezogene Daten übermitteln?
- Weitere anfragende Stellen je nach Wunsch und Zeit
- Datennutzung innerhalb der Hochschule
- Wie verhalte ich mich, wenn andere Stellen innerhalb meiner Hochschule Daten Studierender anfordern?
- Wann ist die Nutzung dieser Daten durch andere Stellen zulässig?
- Wie trage ich dem Grundsatz der Erforderlichkeit und der Zweckbindung Rechnung?
- Adressmittlung - die Lösung ohne Weitergabe der Adresse?
- Studierendendaten online
- Welche Hinweise muss eine Hochschule bei einer Online-Erhebung geben?
- Rechtliche Anforderungen bei der Online-Prüfungsanmeldung
- Ist die Veröffentlichung von Noten im Internet erlaubt?
- Gefährdung der Vertraulichkeit von Studierendendaten bei Online-Anwendungen
- Datenschutz im Büro-Alltag
- Was muss man beachten, wenn vertrauliche Unterlagen per Briefpost verschickt werden sollen?
- Wie kann man E-Mail-Attachments vor fremden Blicken schützen?
- Wie sieht eine datenschutzgerechte Aufbewahrung und Vernichtung von papierenen und elektronischen Dokumenten aus?
Kosten
Zugriff:
Die ganze Welt
Für Hochschulen in Baden-Württemberg:
- Universitäten in Baden-Württemberg: kostenfrei
- Abonnenten unseres Info-Servers aus Baden-Württemberg: 1.980 EUR zzgl. Reisekostenpauschale (abhängig vom Ort);
Abonnenten aus anderen Bundesländern auf Anfrage - Alle anderen Hochschulen: 2.340 EUR zzgl. Reisekostenpauschale (abhängig vom Ort)
Sofern An- und Abreise nicht am Tag der Veranstaltung möglich sind, erfragen Sie bitte die genauen Kosten bei ZENDAS. Ebenso, wenn Sie aus einem anderen Bundesland Interesse an dem Seminar haben.