Land (Sachsen-Anhalt)
Stand: 19.03.2013
Das "Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG-LSA)" regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in den öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt. Bereichsspezifische Vorschriften - beispielsweise hochschulrechtliche Regelungen - können die Regelungen des DSG-LSA im Einzelfall verdrängen.
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