Vorratsdatenspeicherung
Ihren zweiten Geburtstag hatte sie gerade erst hinter sich gebracht - auf zugegebenermaßen wackligen Beinen, da kam schon das Aus für die Vorratsdatenspeicherung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wackelige Beine deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht den Vorratsdatenabruf bereits ein Jahr zuvor, im März 2008, einstweilen deutlich eingeschränkt und diese Entscheidung bis zuletzt aufrecht erhalten hatte.
Und nun? Aufatmen an den Hochschulen, weil keine Speicherinfrastruktur angeschafft und betrieben werden muss? Aufatmen bei den Nutzern, weil keine anlasslose Protokollierung mehr erfolgt? Besser nicht…
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier
).
- Vorratsdatenspeicherung im deutschen Recht
Hier stellen wir vor, wie der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hatte und welche Folgen sich daraus für die Hochschulen ergaben. - Einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts
Erfahren Sie auf dieser Seite näheres über die Eil-Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Vorratsdatenspeicherung. - Weitere Infos und Historie
Hier finden Sie Informationen weiterer Anbieter sowie die Möglichkeit, anhand von Newsmeldungen den Streit und den Weg über den Richtlinienbeschluss bis hin zu dem Gesetzesbeschluss des Bundestages und die sich anschließenden Proteste nachzuvollziehen. - Rechtshistorisch: Podiumsdiskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung
Im Jahr 2005 veranstaltete das Justizministerium Baden-Württemberg eine Podiumsdiskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung, als die europäischen Vorgaben noch in der Entstehung waren. ZENDAS war unter den Zuhörern und berichtet von dieser Veranstaltung.
