Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Stand: 28.06.2016

Rund 30 000 Bundesbürger hatten sich einer Verfassungsbeschwerde gegen die im Jahr 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung angeschlossen - und sie hatten Erfolg. Ein Blick in die Urteilsgründe verrät jedoch: es wurde nicht alles erreicht, was sich vielleicht mancher erhofft hat. Auf dieser Seite haben wir noch einmal zusammengefasst, welche Gründe das Bundesverfassungsgericht zu seiner Entscheidung bewogen haben.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Hinweis:
Der Bundesgesetzgeber hat mittlerweile ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet, die Speicherpflichten für Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste für Endnutzer gelten spätestens ab dem 01.07.2017: Vorratsdatenspeicherung im deutschen Recht - Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten Interner Link.

Doch nun zum Urteil des BVerfG:

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