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Vernichten von Informationsträgern: DVD/ CD-ROM

Die Vernichtung von CDs und DVDs mit personenbezogenen Daten erfolgt oft unzureichend oder wird gar nicht durchgeführt.

Vernichtung nach DIN 32757-1

Zugriff: Die ganze Welt

Die DIN 32757-1 regelt die Vernichtung von den folgenden Materialien:

  1. Papier
  2. Film aus Polyester mit Informationsdarstellung in Originalgröße
  3. Druckform aus Metall
  4. Kunststoff, in der Regel Verbundstoffe (z.B. Identifikationskarten)
  5. Film aus Polyester mit verkleinerter Informationsdarstellung (z.B. Chip-Karte)

Es stellt sich nun die Frage, unter welche dieser Kategorien eine CD oder DVD einzuordnen ist.

Die "strengste" Kategorie (e) geht von einer Materialteilchenfläche nach Vernichtung bzw. Zerkleinerung von ≤ 1mm2 aus, Kategorie (d) von einer Materialteilchenfläche ≤ 320 mm2 und einer Materialteilchenbreite ≤4 mm und -länge ≤ 80 mm.

Der Arbeitskreis "Technische und organisatorische Datenschutzfragen" der ständigen Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat bereits 1997 festgestellt:

"Eine vollständige Löschung der auf CD-ROM bzw. WORM-Platten enthaltenen Informationen ist derzeit nur möglich durch Zerstörung der Speicherfläche (Ätzen, Zerkratzen) oder durch physikalische Vernichtung des gesamten Datenträgers (Einschmelzen, Verbrennen, Schreddern); analog der Behandlung von Magnetdatenträgern und Mikrofilmen."
Quelle: http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/akt_cdr.htm Externer Link

Des weiteren wird vom Arbeitskreis festgestellt:

"Die Grundsätze der DIN 32757 "Vernichtung von Informationsträgern" können nicht ohne weiteres übernommen werden, da diese Speichermedien bisher unübliche, hochkapazitäre Datenablagen bieten ..."
Quelle: http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/akt_cdr.htm Externer Link

Eine Analogie der CD-ROM mit dem Mikrofilm bedingt, beachtet man die Anforderungen der DIN 32757-1 (Abschnitt 5.3.3.5) für die Sicherheitsstufe 3, dass die Materialteilchenfläche maximal 1 mm² groß sein darf.

Andererseits könnte man ggf. Überlegungen anstellen, ob durch das Schreddern mit einer Partikelgröße von bis zu 100mm2die Reproduktion der auf der CD "wiedergegebenen Information nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen möglich ist", so dass damit sogar Sicherheitsstufe 4 erfüllt wäre.

Eine Nachfrage bei einem Unternehmen, das sich auf Datenrettung spezialisiert hat, brachte die folgende Aussage:
"Wir können im Allgemeinen nach einer Bearbeitung mit einem Schredder keine CD und/ oder DVD wiederherstellen."

Eine vollständige und sichere Löschung der auf CD-ROM bzw. DVD-Medien enthaltenen Informationen ist nur durch eine Zerstörung der Speicherfläche (z.B. Ätzen) oder durch eine physikalische Vernichtung des gesamten Datenträgers ( z.B.: Einschmelzen, Verbrennen) möglich.

Oftmals werden CD-ROMs und DVDs gar nicht oder nur unzureichend vernichtet, daher wollen wir sowohl positive als auch negative Beispiele aufzeigen:

Weitere Informationen:

Zugriff: Die ganze Welt

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz optischer Datenspeicherung
http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/akt_cdr.htm Externer Link

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