Vernichten von Informationsträgern: Mobile Speichermedien
Eine datenschutzgerechte Löschung von personenbezogenen Daten auf mobilen Speichermedien (z.B. USB-Sticks, Speichermedien aus Digitalkameras, etc.) lässt sich ebenfalls mit einem Überschreiben realisieren.
USB-Sticks, Speicherkarten, etc
Mobile Speicherkarten sind in der heutigen Welt allgegenwärtig.
Auch bei diesen Medien gilt: löschen ≠ gelöscht.
Wie schon bei Festplatten und Dateien beschrieben sollten diese Medien entsprechend gelöscht werden:
- Funktionstüchtiger Datenträger mit personenbezogenen Daten
Speicherkarten, etc sollten mindestens zweimal überschrieben werden (Um sich zu gehen, sollte man das Medium mehrfach überschreiben). Durch das Überschreiben werden die einzelnen Speicherstellen des Mediums neu bespielt und die alten Daten sind gelöscht. - Defekter Datenträger mit personenbezogenen Daten
Sollte das Speichermedium defekt sein, scheidet eine Löschung durch Überschreiben aus. Befinden sich personenbezogene Daten oder aus anderen Gründen geheimzuhaltende Daten auf diesem defekten Medium, sollte diese physikalisch vernichtet werden oder durch ein Unternehmen fach- und datenschutzgerecht entsorgt werden.
Probleme gibt es dann, wenn auf dem Speichermedium noch eine Garantie vorhanden ist.
ZENDAS hat sich mit dem Fall einer während der Garantie-/ Gewährleistungszeit defekten Festplatte auseinandergesetzt. Die Ausführungen können auf ein mobiles Speichermedium entsprechend übertragen werden:
Weitere Informationen
Landesbeauftragter für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
17. Datenschutzbericht 2005, Abschnitt 2.7.1.3
Allgegenwärtig: Speichermedien in modernen Geräten
http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf [PDF]
