Verlesen von Namenslisten bei Prüfungen

Stand: 24.01.2019

Teilnehmer von Prüfungen haben sich in der Vergangenheit über das Verlesen von Namen zu Beginn einer schriftlichen Prüfung beschwert. Grund für die Beschwerde war, dass Prüfungsverantwortliche die Namen der zugelassenen Prüfungsteilnehmer vorlesen, die mit einem „Ja“ ihre Anwesenheit bestätigen. Auf Nachfrage wurde von Prüfungsverantwortlichen argumentiert, das Verlesen diene dazu festzustellen, dass nur Studierende im Raum seien, die sich fristgerecht angemeldet und die die Prüfungsvorleistungen erbracht hätten. Denn nur solche Personen seien auf der Liste.
Dessen Name nicht vorgelesen worden sei, werde gebeten, den Raum zu verlassen.

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