Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt über Internetüberwachung am Arbeitsplatz
Stand: 03.08.2021
Bereits im Jahre 2007 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden EGMR) über die Frage geurteilt, inwieweit ein Arbeitgeber die E-Mail- und Internetnutzung seiner Arbeitnehmer überwachen darf.
Da die Entscheidung des EGMR - so unsere Erfahrung - oftmals nur unvollständig zitiert wird, dabei der Zusammenhang verloren geht und auch teilweise nicht ganz korrekt interpretiert wird, möchte sich ZENDAS auf der folgenden Webseite mit dem Urteil auseinandersetzen.