Personenbezug bei wissenschaftlichen Umfragen
Diese Seite beschäftigt sich mit Umfragen im Rahmen wissenschaftlicher Forschung.
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Personenbeziehbar sind Daten für die verantwortliche Stelle dann, wenn sie sich in der Kombination mit anderen Daten der verantwortlichen Stelle oder den zugänglichen Daten anderer Stellen einer bestimmten Person zuordnen lassen.
Als verantwortliche Stelle gilt die Rechtsperson, die für Ihre Forschung rechtlich verantwortlich ist. In dem Falle, in dem die Forschung an einem Lehrstuhl durchgeführt wird, ist dies im Außenverhältnis die Universität. Daher ist nicht darauf abzustellen, ob die Forschungseinheit (z.B. der Lehrstuhl) die Möglichkeit hätte, anhand der Daten auf eine bestimmte Person zurück zu schließen, sondern ob diese Möglichkeit die Universität als ganzes hätte.
