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Protokollierung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten, insb. HISQIS

In dem vorgestellten Urteil des AG Mitte (Berlin) wurde dem Bundesjustizministerium die Protokollierung von vollständigen IP-Adressen untersagt.

Aus verschiedenen Hochschulen wurde ZENDAS darauf angesprochen, welche Konsequenzen diese Entscheidung für Hochschulen, gerade im Hinblick auf die Bereitstellung von Webdiensten für Studierende bzw. Bewerber hat – zu denken ist hier beispielsweise an die Webapplikationen der HISQIS-Module. Daher hat ZENDAS sich dieses Themas angenommen und betrachtet, welche Protokollierungen nach diesem Urteil bspw. bei QISPOS und QISZUL noch zulässig sind.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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