Die Hochschule als TK-Anbieter

Stand: 18.01.2024

Hochschulen bieten ein breites Spektrum von Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation an. Sie betreiben Netzinfrastruktur für Sprach- und Datenkommunikation, vergeben IP-Adressen, betreiben Mailserver, ermöglichen den Zugang zum Internet und vieles mehr.

Diese Dienste stehen in der Regel nicht nur den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule, also ihren Studierenden und Mitarbeitern zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, sondern oftmals wird eine private Nutzung erlaubt oder geduldet oder die Dienste werden auch Dritten angeboten. Ein Beispiel für ein solches Angebot an Dritte ist die Vergabe "lebenslange" E-Mail-Adressen zu vergeben.

Doch was bedeutet das eigentlich rechtlich für die Hochschule?

Ab wann wird sie zum Anbieter von Telekommunikationsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bzw. des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG)? Und gelten manche telekommunikationsrechtlichen Vorgaben vielleicht auch dann, wenn die Hochschule gar kein Anbieter solcher Dienste ist, sondern nur an diesen mitwirkt oder Telekommunikationsnetze oder –anlagen betreibt?
Diese Fragen versuchen wir zu beantworten:

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Weitere Informationen

Zugriff: Die ganze Welt

Den Überblick über die in unserem Dokument „Die Hochschule als TK-Anbieter“ ausführlich dargestellten Anforderungen zu behalten, ist schwierig. Nicht zuletzt dadurch, dass TKG und TTDSG keine durchgängig gleichen Begrifflichkeiten verwenden. Wir haben uns bemüht, trotz dieser „Widrigkeiten“ eine Tabelle zu erstellen, die die verschiedenen Anforderungen – je nach Einordnung der Hochschule – veranschaulichen soll:

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Das Thema "Hochschule als TK-Anbieter" wirft einige Einzelfragen auf. Zu einigen dieser Fragen und zu einzelnen Konsequenzen, die sich aus der Eigenschaft als TK-Anbieter ergeben, haben wir weitere Informationen zur Verfügung gestellt:

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