Das neue Telemediengesetz
Vom neuen Telemediengesetz (TMG) ist viel die Rede.
Doch worum geht es dabei?
Und warum tangiert es den Datenschutz?
Und was haben die Hochschulen damit zu tun?
Wir möchten ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Und Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, welche wesentlichen Änderungen das TMG für die bisherige Rechtslage mit sich bringt.
Das Gesetz
Das neue TMG ist laut Pressemitteilung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz seit dem 01.03.2007 in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen
Die folgende Auflistung stellt nur einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen dar und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Zusammenführung von Teledienstegesetz (TDG
) und Mediendienstestaatsvertrag (MDStV
):
Das TMG löst die bisherige Trennung der Informationsdienste in die Kategorien "Teledienst" und "Mediendienst" auf. Die Regelungen waren ohnehin größtenteils inhaltsgleich, so dass nun "nur" die schwierige Abgrenzung entfällt. - Eingliederung des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG
): :
Die bislang im TDDSG enthaltenen datenschutzrechtlichen Vorschriften sind nun in das TMG integriert. - SPAM als Ordnungswidrigkeit:
Der Entwurf des TMG sieht nun ausdrücklich vor, dass das Versenden von kommerzieller Kommunikation per E-Mail, bei der der kommerzielle Charakter verschleiert wird, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. - Auskunft an Ermittlungsbehörden:
§ 14 des neuen TMG enthält nun eine ausdrückliche Regelung darüber, dass der Diensteanbieter auf Anordnung im Einzelfall allen Behörden, die zum Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr tätig werden, Auskunft über Bestandsdaten erteilen darf. - Auskunft bei Urheberrechtsverletzung:
§ 14 des neuen TMG sieht nun ebenfalls eine Erlaubnisnorm vor, nach der der Diensteanbieter Auskunft über Bestandsdaten zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum geben darf . Die Ausgestaltung dieses Auskunftsanspruches bleibt dem Fachgesetz - hier dem Urheberrechtsgesetz - vorenthalten. Zur Änderung dieses hat die Bundesregierung am 24.01.2007 ein Gesetzentwurf beschlossen. Dieser setzt die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums um und sieht einen solchen Auskunftsanspruch vor (dazu und zur bisherigen Rechtslage, nach der ein solcher Anspruch nicht bestand, finden Sie Informationen auf unserer Seite Auskunftspflicht der Hochschule bei Urheberrechtsverletzungen?
).
Geltung für die Hochschule
Ebenso wie die Hochschulen bislang die Vorschriften des TDG bzw. des MDStV zu beachten hatten, wenn sie entsprechende Dienste anbieten, werden sie zukünftig die Vorschriften des TMG zu beachten haben.
Weitere Informationen
Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen durch das TMG finden sich auch auf der Seite
13 Fragen zum neuen Telemediengesetz
http://www.telemedien-und-recht.de
