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Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz

Stand: 20.01.2015

Am 14. Juli 2012 ist das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz - VerfStudG) in Kraft getreten.
Damit wird in Baden-Württemberg die 1977 abgeschaffte so genannte Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt.

Das VerfStudG ist ein Artikelgesetz, das in Artikel 3 ein Gesetz über die Errichtung der Verfassten Studierendenschaft enthält und ansonsten Änderungen im baden-württembergischen Landeshochschulgesetz (LHG BW) und einigen anderen Gesetzen zur Folge hat.

Wesentliche Inhalte des VerfStudG sind:

Einführung einer verfassten Studierendenschaft:

Mit den neuen §§ 65 ff. LHG BW wird eingeführt, dass die immatrikulierten Studierenden künftig eine Verfasste Studierendenschaft bilden.
Diese Verfasste Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule.
Aufgabe der Verfassten Studierendenschaft ist u.a. die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden. In diesem Rahmen kann die Verfasste Studierendenschaft Satzungen erlassen.
Das LHG BW legt die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Organisation der Verfassten Studierendenschaft fest. Die Verfasste Studierendenschaft gibt sich eine Organisationssatzung. Regelungen für diese Satzung und die Konstituierung der Verfassten Studierendenschaft enthält das Gesetz über die Errichtung der Verfassten Studierendenschaft (Artikel 3 des VerfStudG).

Stärkung der akademischen Weiterbildung:

Weiterer Inhalt des VerfStudG ist die geplante Stärkung der akademischen Weiterbildung. Hierfür wird eine verpflichtende Anerkennung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten eingeführt. Weitere Maßnahmen sind u.a. die Weiterentwicklung von Kontaktstudien und die Möglichkeit der Hochschulen die Vergütung von Lehrtätigkeiten im Bereich der Weiterbildung per Satzung zu regeln.

Weitere Inhalte:

Das VerfStudG regelt darüber hinaus u.a. die Anerkennung bei anderen Hochschulen im In-und Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ausschließlich anhand der erworbenen Kompetenzen. Diese dürfen sich nicht wesentlich unterscheiden von den Leistungen oder Abschlüssen, die ersetzt werden. Die Beweislast für die Ablehnung der Anerkennung liegt künftig bei der Hochschule bzw. der anerkennenden Behörde.


Das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz - VerfStudG - veröffentlicht im baden-württembergischen Gesetzblatt 11/2012 - finden Sie hier:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/hochschulen/Verfasste-Studierendenschaft/GBl-2012_457.pdf [PDF] Externer Link

Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 24.04.2012 samt Begründung ist in der Drucksache 15/1600 veröffentlicht:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/hochschulen/Verfasste-Studierendenschaft/VerfStudG_LT-Druchsache_15_1600.pdf [PDF] Externer Link
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