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Verfasste Studierendenschaft

Stand: 24.04.2014

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz - VerfStudG) wurde in Baden-Württemberg die 1977 abgeschaffte so genannte Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt.

Alle immatrikulierten Studierenden bilden eine Verfasste Studierendenschaft mit der Aufgabe, die hochschulpolitischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahrzunehmen.

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Einzelheiten zum Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz - VerfStudG) finden Sie auf unserer Seite:

Die Antwort auf die Frage, ob die Verfasste Studierendenschaft datenschutzrechtlich als eigene verantwortliche Stelle einzuordnen und damit für die Verarbeitung personenbezogener Daten selbst verantwortlich ist, finden Sie auf unserer Seite:

Nach und nach stellt sich die Frage, ob die Hochschule Daten Studierender an die Verfasste Studierendenschaft weitergeben darf.

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