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Zulässigkeit der Nominierung von Studierenden für die Studienstiftung des deutschen Volkes

In jedem Semester schreibt die Studienstiftung des deutschen Volkes Universitäten, dort die Prüfungsämter bzw. Prüfungsausschüsse, an und legt dem Anschreiben einen Nominierungsbogen bei. Mit diesem werden von Studierenden Name und Anschrift, Fachsemesteranzahl und die Durchschnittsnote sowie die Gesamtzahl der Studierenden des Jahrgangs abgefragt. Die Universität kann hier Studierende angeben, die durch herausragende Leistungen aufgefallen sind und die sie für ein Stipendium der Studienstiftung nominieren möchte. Eine Nominierung pro "angefangene 25 Vorexamensabsolventen" (http://www.studienstiftung.de/pruefungsaemter.html) Externer Link ist möglich.

Aus mehreren Universitäten wurde ZENDAS gefragt, ob die Weitergabe dieser Daten auf dem Nominierungsbogen zulässig ist.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Hier geht es zur Seite mit der Einwilligungserklärung. Interner Link
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