Nutzung von Prüfungsergebnissen bei Befreiung von Studiengebühren
Sollen Studierende mit herausragenden Leistungen von der Studiengebühr befreit (oder ihnen diese rückerstattet) werden, so bedarf es bestimmter Kriterien, nach denen die Auswahl der Begünstigten erfolgt. In aller Regel wird für die Frage, ob die Leistungen eines Studierenden herausragend sind oder nicht, die Ergebnisse bereits abgelegter Prüfungen entscheidend sein.
Die meisten - nicht alle Prüfungsergebnisse liegen der Hochschule selbst vor, sind in ihren Datenbeständen gespeichert. Doch ist es auch zulässig, diese (personenbezogenen) Daten zu nutzen, um eine Auswahl hinsichtlich der Gebührenbefreiung zu treffen?
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