Auskunft über Nutzer einer IP-Adresse
Oftmals treten Ermittlungsbehörden an Hochschulen heran und bitten um Auskunft, welcher Person eine bestimmte IP-Adresse zuzuordnen ist. Doch auf welcher Grundlage darf eine solche Auskunft erteilt werden? Benötigen Ermittlungsbehörden hierfür eine richterliche Anordnung oder nicht? Für dynamische IP-Adressen war dies sehr umstritten.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in dieser Frage mit Beschluss vom 24.01.2012 (1 BvR 1299/05)
nun Klarheit geschaffen.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier
).
- Zurück zur tabellarischen Übersicht der Rechtsgrundlagen
- Zurück zur Übersicht Anfragen von Sicherheitsbehörden
.
Weiterführende Seiten zu den Themen:
