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Löschen von E-Mails beim Ausscheiden

Stand: 27.09.2013

Hochschulbedienstete und Studierende erhalten heutzutage standardmäßig ein personalisiertes E-Mail-Konto. Wenn sich die Wege dann wieder trennen, bleibt ein verwaistes E-Mail-Postfach zurück und damit auch die Frage, was mit dem Postfach und den darin gespeicherten Nachrichten geschehen soll. Dürfen E-Mail-Postfächer von Beschäftigten und Studierenden ohne Weiteres gelöscht werden, wenn der Betroffene die Hochschule verlässt? Oder müssen die Nachrichten zumindest für eine Übergangsfrist weiter vorgehalten und dem Betroffenen weiterhin ein Zugriff auf die gespeicherten Nachrichten eingeräumt werden?

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