SEPA - Einheitlicher Euro – Zahlungsverkehrsraum? - Schriftformerfordernis bei SEPA – Basislastschriftmandaten

Stand: 01.02.2016

SEPA („Single Euro Payments Area“) bedeutet übersetzt „einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum“. Mit dessen Einführung wurde u.a. ein europaweit einheitliches Verfahren zur Durchführung von Lastschriften geschaffen. Doch wie sieht es mit der Einheitlichkeit derzeit im nationalen Bereich aus?

Auch wenn wir uns mit nachstehendem Beitrag von unserer originären Thematik des Datenschutzes entfernen, möchten wir anlässlich der gegenwärtig unterschiedlichen Ansichten, zu der Frage, ob so genannte Internetlastschriften (also in Textform erteilte Mandate), in jedem Fall wirksam als SEPA – Mandate erteilt werden können(Schmalenbach, Beck´scher Online – Kommentar BGB, Bamberger/Roth, 37. Edition. Stand 01.11.2015, § 675 j BGB Rn. 5b), ein Überblick zu dieser Problematik geben:

Muss ein Lastschriftmandat vom Zahlenden tatsächlich eigenhändig unterschriebenen, auf einen Stück Papier verkörpert gegenüber dem Zahlungsempfänger erteilt werden? Genügt dazu nicht der Einfachheit halber eine E- Mail oder gar das Setzen eins Häkchens auf einer Internetseite? Und wie sieht es demzufolge mit Lastschriften im Onlinebereich aus?

Zur Wirksamkeit von so genannten Online – Mandaten gibt es – wie bereits erwähnt – unterschiedliche Ansichten.

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