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Veröffentlichung von Sterbedaten Hochschulangehöriger

Stand: 09.02.2011

Bisweilen finden sich in Veröffentlichungen von Hochschulen (Uni-Magazinen, im Internet veröffentlichte Rechenschaftsberichte usw.) neben Informationen über Habilitationen, Jubiläen und anderen "dienstlichen Ereignissen" (hierzu Hochschulangehörige in der Presse Interner Link) auch die Veröffentlichungen von Namen Studierender und Mitarbeiter, die verstorben sind samt Datum des Todes.

Eine Form der Anteilnahme? Vielleicht, schließlich will man mit dem Bekenntnis der Zugehörigkeit dieser Personen zur jeweiligen Hochschule auch eine gewisse Anerkennung ihrer Dienste oder Leistungen ausdrücken. Aber spricht vielleicht nicht doch der Datenschutz gegen eine solche Veröffentlichung? Denn schließlich ist der Todestag ein sehr persönliches Datum, und wären die datenschutzrechtlichen Vorschriften anwendbar, so bedürfte dessen Veröffentlichung einer Rechtsgrundlage.

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