Datenschutzrechtliche Beurteilung externer Plagiatsprüfung

Stand: 09.12.2015

Die automatisierte Plagiatsprüfung von Studien- und Abschlussarbeiten wird zunehmend praktiziert und findet ebenso Einzug in zahlreiche Studien-, Prüfungs- und auch Promotionsordnungen. Bei der automatisierten Plagiatsprüfung wird die elektronische Fassung einer Arbeit mit Referenzquellen abgeglichen. Dies kann je nach Anbieter durch eine lokale Installation an der jeweiligen Universität erfolgen oder durch Übertragung einer elektronischen Kopie an einen Plagiatsprüfungsanbieter, der auf eigenen Servern eine Plagiatsprüfung vornimmt. Meist optional ist die Möglichkeit, eine Kopie der Arbeit beim Anbieter zu hinterlassen, damit künftige Plagiate, die aus der vorgelegten Arbeit plagiieren, erkannt werden können. Diese Stellungnahme betrifft ausschließlich die externe Plagiatsprüfung, bei der die Arbeiten an einen Dienstleister übertragen werden. Zu urheberrechtlichen Fragestellungen liegt uns keine abschließende Wertung vor, wir verweisen auf die in den Hinweisen aufgeführte Stellungnahme des DFN-Vereins sowie auf den § 45 UrhG, der in dem unten angeführten Beitrag des DFN-Vereins noch keine Berücksichtigung findet.

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