Was sind personenbezogene Daten?
Das ist die Frage, die sich beim Datenschutz immer zuerst stellt. Denn erst dann, wenn man es mit personenbezogenen Daten zu tun hat, stellen sich Fragen nach der Zulässigkeit der Datenerhebung oder deren Verarbeitung. Bei der Frage, welche Daten als personenbezogen gelten, ist eine pauschale Antwort nicht möglich. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an. Es kann vorkommen, dass einzelne Daten in einem Fall nicht personenbezogen sind, in einem anderen Fall jedoch durch die Kombination aus verschiedenen Daten ein Personenbezug möglich ist.
Definition "personenbezogene Daten"
In Artikel 2 Ziffer a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr heißt es:
Nach der gesetzlichen Definition (§ 3 Abs. 1 BDSG) sind personenbezogene Daten "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)".
Damit sind alle Informationen umfasst, die über eine Person etwas aussagen. Diese Informationen müssen sich nicht zwingend auf eine bestimmte Person beziehen (wie bspw. beim Namen oder einem Foto des Betroffenen), ausreichend ist vielmehr, dass zu der jeweiligen Person ein Bezug hergestellt werden kann. So können - zumindest bei eintsprechendem Zusatzwissen - auch Telefonnummer, Matrikelnummern, Sozialversicherungsnummern, persönlich zugeteilte Berechtigungskennzeichen und u.U. IP-Adressen personenbeziehbare und damit datenschutzrelevante Informationen sein.
Die gesetzliche Definition spricht von Daten "natürlicher Personen". Damit wird zugleich ausgesagt, dass der Schutz der Datenschutzgesetze mit dem Tod enden. Es greift dann jedoch das postmortale Persönlichkeitsrecht, das den Schutz der Daten Verstorbener in gewissem Umfang beinhaltet. Für die genaue Ausgestaltung kommt es auf den Einzelfall an, in dem für die weitere Auslegung wiederum auf die Datenschutzgesetze zurückgegriffen werden kann.
Beispiele personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten können beispielsweise Adressdaten und Erreichbarkeitsdaten oder auch folgende Daten sein:
- Name und Adresse

- E-Mailadresse / Internet-Adresse

- Personalausweisnummer

- IP-Adresse

- Einzelangaben (Geschlecht, Titel, Größe, Haarfarbe, etc. )

In den einzelnen Landesdatenschutzgesetzen werden die allgemeinen personenbezogenen Daten an folgenden Stellen definiert:
| Bundesland | Fundstelle |
|---|---|
| Baden-Württemberg | § 3 Abs. 1 LDSG BW |
| Bayern | Art. 4 Abs. 1 |
| Niedersachsen | § 3 Abs. 1 NDSG |
| Nordrhein-Westfalen | § 3 Abs. 1 DSG NRW |
| Sachsen | § 3 Abs. 1 SächsDSG |
Besondere Arten personenbezogener Daten
Neben den oben genannten Daten sehen die Datenschutzgesetze für besonders sensible Daten einen besonderen Schutz vor. Diese Daten nennt das Gesetz besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG).
Unter diese Gruppe der personenbezogenen Daten fallen:
- rassische und ethnische Herkunft
- politische Meinungen
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Angaben zur Gesundheit
- Angaben zum Sexualleben
In den einzelnen Landesdatenschutzgesetzen werden die besonderen Arten an verschiedenen Stellen erwähnt:
| Bundesland | Fundstelle |
|---|---|
| Baden-Württemberg | § 33 Abs. 1 LDSG BW |
| Bayern | Art. 15 Abs. 7 |
| Niedersachsen | § 4 Abs. 2 NDSG |
| Nordrhein-Westfalen | § 4 Abs. 3 DSG NRW |
| Sachsen | § 4 Abs. 2 SächsDSG |
