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Ausschluss aus dem Personalrat wegen unberechtigtem Einblick in die Personalakten

Stand: 23.04.2013

Zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt der Personalrat Informationen über die Beschäftigten, die er vertritt. Aus diesem Grunde steht ihm auch gesetzlich ein Informationsrecht zu (was dieses Informationsrecht im Einzelnen umfasst, können Sie hier Interner Link nachlesen).

Aber was geschieht, wenn ein Personalratsmitglied Einsicht in persönliche Daten von Beschäftigten nimmt, ohne dazu berechtigt zu sein?
Kann ihm gekündigt werden?
Oder droht ihm „nur“ der Ausschluss aus dem Personalrat?

Mit dieser Frage hat sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss vom 12.11.2012 (Az. 17 TaBV 1318/12 Externer Link) beschäftigt.

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