Bericht über Qualifizierungsmaßnahmen an Personalrat?
In seinem 37. Tätigkeitsbericht, Kapitel 4.9.1
für das Jahr 2008 beschäftigt sich der Hessische Datenschutzbeauftragte mit der Frage, ob dem Personalrat ein regelmäßiger halbjährlicher Bericht durch die Geschäftsführung über Qualifizierungsmaßnahmen mit namentlicher Auflistung der Bediensteten ausgehändigt werden darf. Ein Grund für uns, uns ebenfalls mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier
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