Mitarbeiterfotos im Internet - Urheberrechtsschutz
Neben den Rechten der auf dem Foto abgebildeten Person sind beim Einstellen von Mitarbeiterfotos auf den Internetseiten der Hochschule möglicherweise auch Rechte des Fotografen am Foto zu berücksichtigen.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier
).
Damit bedarf das Einstellen von Fotos ins Internet grundsätzlich der Zustimmung des Fotografen.
