Personenfotos im Internet - Bildnisschutz
Stand: 09.06.2021
Schön sieht sie aus, die neue Institutswebseite. Informativ, bunt, mit vielen Fotos. Bevor Sie sich zufrieden zurücklehnen: Haben Sie auch an die Einwilligung der abgebildeten Personen gedacht?
Die folgenden Ausführungen haben nicht nur für die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos Gültigkeit, sondern sind auch auf die Veröffentlichung anderer Personenfotos auf den Webseiten der Hochschule zu übertragen.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
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