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Formulare

Webseiten werden gerade dann für den Nutzer interessant, wenn sie Interaktivität und Möglichkeiten zur Kommunikation eröffnen. Aus diesem Grund werden häufig Formulare bereit gestellt, die online ausgefüllt werden können.
Häufig werden mit diesen Formularen personenbezogene Daten erhoben (z.B. Anmeldungen, Anfragen, Registrierungen, etc).

Diese Datenerhebung fällt bei den Hochschulen in den Regelungsbereich der Landesdatenschutzgesetze.
Zur Wahrung der Vertraulichkeit der über das Internet zu übertragenden personenbezogenen Daten ist bei Online-Erhebungen zum einen eine verschlüsselte Kommunikation erforderlich, zum anderen ist der Nutzer u. a. darüber zu informieren, welche Daten verpflichtend und welche freiwillig anzugeben sind. Außerdem ist er über deren Verwendungszweck in Kenntnis zu setzen.
Aus diesem Grund normiert für Baden-Württemberg § 14 LDSG BW Externer Link bestimmte Hinweispflichten.

Sichere Übertragung (via SSL)

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Sämtliche personenbezogenen Formularfelder müssen verschlüsselt angezeigt und die Eingabe verschlüsselt übertragen werden.
Dies sollte über HTTPS erfolgen.

Lesen Sie daher nähere Einzelheiten auf unserer Seite Datenübertragung bei Online-Formularen Interner Link nach.

Datenschutzkonforme Übertragung (via POST)

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Bei der Übertragung von Daten aus einem Formular heraus, sollte der HTTP-Request "POST" benutzt werden. Neben "POST" gibt es auch die Möglichkeit, die Daten per "GET" an den Server zu übertragen. Die Variante "GET" hat den Nachteil, dass die Formularelemente in der URL direkt mitgegeben werden können. Somit sind die eingegebenen Daten in Bookmarks, Logfiles und Proxyservern vorhanden.

Lesen Sie daher nähere Einzelheiten auf unserer Seite Datenübertragung bei Online-Formularen Interner Link nach.

Hinweispflichten bei Datenerhebung durch Online-Formulare

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Das Landesdatenschutzgesetz sieht in § 14 Externer Link eine Reihe von Hinweisen vor, die bei einer Datenerhebung vorzunehmen sind. Insbesondere bei der Verwendung eines "Erhebungsvordruckes" sind besondere Hinweispflichten zu beachten. Das Gesetz unterscheidet nicht, ob es sich bei dem Erhebungsvordruck um ein klassisches Formular in Papierform oder um ein Formular handelt, das auf einer Webseite online ausgefüllt werden kann.

Lesen Sie daher nähere Einzelheiten auf unserer Seite Hinweispflichten bei Datenerhebung Interner Link nach.
Dort finden Sie auch ein Beispiel, das den Fall eines Online-Formulars darstellt (Beispiel 3).

Copyright 2011 by ZENDAS - Letzte Änderung: 15.04.2011