Datenübertragung bei Online-Formularen
Die Datenschutzgesetze verlangen, dass personenbezogene Daten während der Übertragung vor unberechtigter Einsichtnahme und Veränderung geschützt werden (sog. Transportkontrolle, § 9 Abs. 3 Nr. 9 LDSG BW
). Wenn eine Hochschule auf ihren Webseiten Online-Formulare anbietet, in die personenbezogene Daten eingegeben werden - z.B. für die Anmeldung zu Kursen und Prüfungen oder für das Vormerken und Verlängern von Bibliotheksbüchern -, muss die erhebende Stelle daher selbst durch geeignete technische Maßnahmen für den Schutz dieser Daten (Vertraulichkeit und Integrität) sorgen.
Der folgende Text beschreibt die Gefahren, die auf dem Transportweg lauern, und erläutert, wie Formulare dennoch sicher und datenschutzgerecht übertragen werden können.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier
).
