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Barrierefreiheit Rechtsgrundlagen NRW

Auch in Nordrhein-Westfalen wurde auf Landesebene eine Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Hochschul-Internetauftritten geschaffen: Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BITV NRW).

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Copyright 2011 by ZENDAS - Letzte Änderung: 15.04.2011