Barrierefreiheit Rechtsgrundlagen NRW
Auch in Nordrhein-Westfalen wurde auf Landesebene eine Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Hochschul-Internetauftritten geschaffen: Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BITV NRW).
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