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Barrierefreiheit Rechtsgrundlagen BW

Rechtsgrundlage für eine Pflicht zur barrierefreien Gestaltung von Internetauftritten der Landesbehörden und Hochschulen in Baden-Württemberg ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG BW).

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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