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Barrierefreiheit Rechtsgrundlagen des Bundes

Auf Bundesebene ist ist die Verpflichtung zur barrierefreien Internetgestaltung für die Behörden im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) geregelt.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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