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Google Analytics

Wie sieht die Auslastung meiner Webseite aus? Welche Seiten werden wie oft angeschaut? Wie sehen aktuell die Besucherzahlen aus? Wie kann ich diese Informationen zeitnah und grafisch ansprechend darstellen und abrufen? Die Beobachtung der Webseitenbesucher zur Beantwortung dieser Fragen wird in der Regel unter dem Stichwort „Reichweitenanalyse“ zusammengefasst. Mit Google Analytics bietet Google das am weitesten verbreitete Tool zur Reichweitenanalyse für Betreiber von Webseiten (für kleine und mittlere Websites kostenlos) an.

In der Vergangenheit war der Einsatz von Google Analytics datenschutzrechtlich unzulässig. Hauptkritikpunkt war die Übermittlung der IP-Adressen der Webseitenbesucher, also personenbezogener Daten, an ein Unternehmen in den USA. Dies stellte eine Auftragsdatenverarbeitung dar, deren rechtliche Voraussetzungen aber nicht erfüllbar waren. Auch die von Google seit dem 20. April 2010 angebotene „Anonymisierung“ durch Kürzung der IP-Adresse um das letzte Oktett änderte an dieser Beurteilung im Ergebnis nichts.

Nunmehr hat der Hamburgische Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in einer Stellungnahme vom 15.09.2011 geäußert, ein beanstandungsfeier Betrieb von Google Analytics sei zukünftig möglich.
Die war natürlich Grund für ZENDAS, Google Analytics erneut datenschutzrechtlich zu bewerten:

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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