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DS-GVO: Fortgeltung alter Einwilligungen

Stand: 25.05.2018

Neben einer Rechtsgrundlage, die eine Datenverarbeitung erlaubt, kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten auch auf eine Einwilligung der betroffenen Person gestützt werden.
Seit dem 25.05.2018 gelten die Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO; weitere Informationen dazu hier Interner Link) und damit auch neue Regelungen zur Einwilligung. Informationen zu den Anforderungen, die die DS-GVO an eine wirksame Einwilligung stellt und die die Hochschulen bei der Ausgestaltung von Einwilligungserklärungen zu beachten haben, finden Sie hier Interner Link.

An dieser Stelle nur so viel: Es gibt dabei Abweichungen von der bisherigen Rechtslage.

Daher soll es auf dieser Seite um die Frage gehen, was mit all den Einwilligungen passiert oder passieren muss, die die Hochschule vor der Geltung der DS-GVO eingeholt hat und auf die eine Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt wurde oder wird. Muss die Hochschule alle "alten" Einwilligungen durch neue, DS-GVO-konforme Einwilligungen ersetzen?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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