Datenschutz bei Fördermittelprojekten
Viele Forschungsprojekte an Universitäten werden vom Bund bezuschusst oder vollfinanziert. Die Mittelgeber, die so genannten „Bewilligungsbehörden“, verlangen dabei häufig, dass das betreffende Institut bzw. die Hochschule Informationen über die am Projekt beschäftigten Mitarbeiter herausgibt. So sollen zum Beispiel neben dem Namen des Mitarbeiters die Qualifikation oder Fachrichtung seiner Ausbildung, das Jahr seines Ausbildungsabschlusses, sein Anstellungszeitpunkt, der Umfang seiner Beschäftigung oder sein Bruttogehalt angegeben werden. Gelegentlich wird sogar verlangt, dass zum Beleg der Angaben Gehaltsnachweise eingereicht werden. Aber darf die Universität solche Daten überhaupt herausgeben? Oder muss sie nicht vielmehr die Auskunft unter Verweis auf die Rechte des Betroffenen verweigern? Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
hat sich ZENDAS gegenüber zu dieser Frage geäußert.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier
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