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Übermittlung der Lohnsteueranmeldung bzw. Umsatzsteuervoranmeldung mit dem Programm ELSTER

Die Finanzämter haben Anfang November die Hochschulen schriftlich aufgefordert, die Lohnsteueranmeldungen bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2005 in elektronischer Form abzugeben.

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand bestehen gegen die elektronische Übermittlung der entsprechenden Steuerdaten keine (datenschutz)rechtlichen Einwände.

Soweit uns zugänglich ist, werden mit den amtlichen Steuervordrucken zur Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung keine personenbezogenen Daten von Beschäftigten übermittelt, sondern lediglich Beträge als Berechnungsgrundlage angegeben

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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