Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu spickmich.de

Stand: 21.01.2015

Nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof hat die Betroffene Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt.

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 16.08.2010 (1 BvR 1750/09) Externer Link die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde vom Gericht nicht begründet. Somit wird eine - sicherlich interessante - Auseinandersetzung des BVerfG mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei derartigen Bewertungsportalen nicht erfolgen.

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