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Mitteilung über abgelehnte Dissertationen rechtswidrig

Stand: 09.02.2011

Eine einmal abgelehnte Dissertation kann in der Regel nicht an einer anderen Hochschule eingereicht werden. Dies bestimmen die Promotionsordnungen. So scheint es naheliegend, dass eine Hochschule die jeweiligen Fachbereiche aller anderen Hochschulen über die Ablehnung der Dissertation informiert. Eine solche Praxis wurde vom Saarländischen Datenschutzbeauftragten bereits im Jahr 1998 in seinem 17. Tätigkeitsbericht Externer Link (Kapitel 13.2.) aufgedeckt.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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