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Einsatz von Skype

In den vergangenen Jahren wurden wir immer wieder gefragt, wie wir aus datenschutzrechtlicher Sicht den Einsatz von Skype an Hochschulen beurteilen. Wir wollen Ihnen deshalb den Stand der Diskussion zeigen und auf mögliche Probleme beim Einsatz von Skype hinweisen. Der Inhalt dieser Seite stellt aber keine vollständige Produktanalyse dar und kann daher nicht als abschließend betrachtet werden.

Um Skype nutzen zu können, muss sich jeder Anwender registrieren. Das ist nur möglich, wenn sich der Nutzer mit den Bedingungen des „Skype-Linzenzvertrags für Endnutzer“ Externer Link einverstanden erklärt. Dadurch kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und der nach luxemburgischem Recht gegründeten Skype Software S.à.r.l. zustande (Nr. 1.1 Lizenzvertrag, Stichwort „Skype“), in dem sich der Nutzer allen Klauseln und Bedingungen des Lizenzvertrags unterwirft. Für den Datenschutz heißt es in dem Vertrag deshalb auch ausdrücklich, dass der Anwender die Skype-Software nicht nutzen soll, wenn er mit der Verarbeitung seiner Daten, wie sie Skype vorgibt, nicht einverstanden ist.

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